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Section 508 PDF-Compliance: Was Bundesauftragnehmer wissen müssen

July 22, 2026 · 3 Min. Lesezeit · Das EasyAccessPDF-Team

Section 508 ist das US-Bundesgesetz, das verlangt, dass Informations- und Kommunikationstechnologie (ICT) der Bundesbehörden für Menschen mit Behinderungen barrierefrei ist — inklusive PDF-Dokumenten. Wenn Sie an eine US-Bundesbehörde verkaufen oder dort arbeiten, gilt Section 508 für Ihre PDFs. Hier, was Sie wissen müssen.

Was Section 508 verlangt

Mit dem „Refresh” von 2018 (der Section 508 mit Section 255 harmonisierte und WCAG 2.0 Level AA als technischen Standard übernahm) muss Bundes-ICT — Software, Websites, Dokumente, inklusive PDFs — WCAG 2.0 AA entsprechen. Da WCAG 2.1 AA eine strikte Obermenge von 2.0 AA ist, hält Sie der Aufbau nach 2.1 AA (und PDF/UA-1) gleichzeitig Section-508-konform und im Einklang mit neueren ADA-Title-II- und EAA-Anforderungen. Für PDF-Dokumente ist das maschinell prüfbare Ziel PDF/UA-1 (ISO 14289-1).

Wer muss einhalten

  • Bundesbehörden — müssen barrierefreie ICT beschaffen und nutzen
  • Bundesauftragnehmer und -anbieter — über die Federal Acquisition Regulation (FAR) muss unter Bundesverträgen gelieferte ICT Section 508 erfüllen
  • Technologieanbieter, die an den Bundesmarkt verkaufen

Wenn Ihre PDFs Liefergegenstände eines Bundesvertrags sind — Berichte, Handbücher, Formulare, Schulungsmaterialien — sind sie betroffen.

Section 508 vs ADA Title II vs EAA

Sie überlappen, aber decken verschiedene Bereiche und Gerichtsbarkeiten ab:

  • Section 508 — US-Bundes-ICT (und Auftragnehmer). Siehe die globale Einordnung in der Gesetzesübersicht.
  • ADA Title II — webbasierte Inhalte von US-Bundesstaaten und Kommunen, inklusive PDFs, mit Fristen 2027/2028. Siehe den ADA-Title-II-Leitfaden.
  • EU EAA — privatwirtschaftliche Produkte und Dienstleistungen in der EU, gültig seit Juni 2025.

Für ein PDF sind die technischen Anforderungen über alle drei nahezu identisch: ein getaggtes, PDF/UA-1-konformes Dokument, das WCAG 2.1 AA erfüllt. Einmal bauen, überall konform.

Wie ein Section-508-konformes PDF aussieht

Es gelten dieselben Grundlagen: ein echter Tag-Baum, Dokumenttitel und Sprache, Alt-Text bei Abbildungen, logische Lesereihenfolge und beschriftete Tabellen und Formulare. Unsere Compliance-Checkliste deckt jede Anforderung ab.

Nachweise und Dokumentation

Bundesbeschaffungen verlangen zunehmend Nachweise zur Barrierefreiheitskonformität (ACR/VPAT). Ein veraPDF-Validierungsbericht für jedes aufbereitete Dokument ist Ihr Nachweis, dass das PDF gegen den Standard geprüft wurde — er unterstützt Ihre VPAT-Aussagen und hält einer Prüfung stand.

Ihre Dokumente prüfen

Führen Sie eine kostenlose PDF/UA-Prüfung für Ihre bundesseitigen PDFs durch. Bestehen sie, sind Sie auf Dokumentebene Section-508-fähig; wenn nicht, behebt automatische Aufbereitung die strukturellen Fehler in etwa einer Minute pro Dokument.

VPAT, ACR und die Beschaffungsdokumentation

  • Was ein VPAT abdeckt. Für PDFs sind Kapitel 5 (Software) oder 6 (Support-Dokumentation) relevant. Jede Anforderung erhält einen Status: Unterstützt, Teilweise unterstützt, Nicht unterstützt, Nicht anwendbar.
  • Was “Unterstützt” erfordert. Validierung gegen WCAG 2.0 AA und PDF/UA-1 mit Bericht als Nachweis.
  • “Teilweise unterstützt” ist die ehrliche Mitte. Strukturelle Regeln bestanden, Bewertungspunkte ausstehend.
  • Der Prüfpfad. Ein veraPDF-Bericht pro Dokument, datiert und gespeichert.

Praktisches Playbook für Bundesauftragnehmer

  1. Bei Vertragsvergabe: Alle PDF-Liefergegenstände als Section-508-relevant kennzeichnen.
  2. Bei jeder Lieferung: PDF generieren, validieren, aufbereiten, Bericht beilegen.
  3. Bei Vertragsabschluss: Konformitätsübersicht pro PDF-Lieferung vorlegen.
  4. Laufend: Bei Vorlagenänderungen erneut validieren.

Section 508 und EAA: ein Dokument für beide Märkte

Section 508 und EAA konvergieren auf dieselben technischen Anforderungen. Siehe weltweite Gesetzesübersicht.